Hinweis zur Wasserhygiene in vorübergehend ungenutzten Gebäuden (20.04.20)

Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben dazu geführt, dass viele Betriebe und Institutionen ihre Tätigkeit vorübergehend stark reduzieren oder sogar einstellen mussten. Damit bei Wiederaufnahme des Betriebs keine Legionellen oder andere Mikroorganismen auftreten, ist es wichtig, die Wasserleitungen in den Gebäuden weiterhin regelmässig zu spülen. Legionellen können ernsthafte gesundheitliche Folgen für die Konsumentinnen und Konsumenten haben.

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